Goldor Bait
Goldor Bait hat eine erneute Genehmigung nach § 11.2 PflSchG
Goldor Bait kann im Kartoffelbau gegen Drahtwurm eingesetzt werden, jedoch nur unter bestimmten Auflagen. Diese Auflagen sind im Vergleich zu 2010 erneut verschärft worden. Das Mittel muss nach der Ausbringung vollständig mit Erde bedeckt sein. Daher ist eine Ausbringung nur mit eingetragenen Granulatstreuern erlaubt. Nach der Ausbringung ist die Fläche auf verbleibende Granulatkörner zu kontrollieren. Des Weiteren gibt es Auflagen bezüglich des Mindestabstandes zu Oberflächengewässern (10 Meter), der Ausbringung bei Wind (nicht über Windgeschwindigkeiten von 5 m/s) und der Information von Imkern, deren Bienenbestandände sich im Umkreis von 60 m befinden. Untersagt ist die Anwendung auch auf klumpigen oder steinigen Böden.
